Am Anfang stand der Vize
- schon 1061 Jahre lang wirken in Deutschland Kanzler. Dieses Amt entwickelte sich in Funktion und politischer Wirksamkeit.
Von der Bezeichnung her war der Kanzler derjenige, der an der Schranke (cancelli) stand, der also regelte, wer den Herrscher erreichen konnte.
Seit dem Jahr 965 gab es im Deutschen Reich einen Erzkanzler. Dieser war und blieb traditionell der Erzbischof von Mainz. Das Amt des Erzkanzlers war aber nur formal wichtig. Macht hatte der Erzkanzler nur, wenn es noch keinen neuen König gab, nachden der alte gestorben war. Der Erzkanzler ernannte den Kanzler. Dieser führte eigentlich die Kanzlei.
Der König war Herrscher, seine Kanzlei im Mittelalter war eine Art verbeamtete Regierung und Büro des Herrschers. Der Kanzler war der Büroleiter des Königs oder Kaisers.
Ab dem 12. Jahrhundert ernannten die jeweiligen deutschen Könige selbst ihre Kanzler, als Vorsteher ihrer Kanzlei. Diese Kanzler könnte man schon vergleichen mit heutigen Ministerpräsidenten und Bürochefs unter einem Präsidenten.
Legendär wurde Rainald von Dassel 1114-1167. Er war Erzkanzler und Kanzler für den italienischen Teil des Deutschen Reiches. Von Dassel war eng befreundet mit seinem König und Kaiser Friedrich I. Barbarossa. Von Dassel vertrat die Interessen des Kaiser gegen Kardinäle und Papst mit Mut und Diplomatie.
Zuerst wählten theoretisch alle deutschen Fürsten ihren König. Ab 1356 wählten sieben Kurfürsten.
Bis zum Spätmittelalter konnte nur der Papst aus einem König einen Kaiser machen. Das führte oft zu Konflikten zwischen Papst und dem König, der Kaiser werden wollte.
Ab 1508 nannten sich die gewählten deutschen Könige selbst "erwählter römischer Kaiser", ohne extra Krönung durch den Papst.
Ab 1806 gab es keinen römisch-deutschen Kaiser mehr, dafür herrschten gleichzeitig mehrere Könige über die Deutschen.
Ab 1870/71 gab es ein Deutsches Kaiserreich mit Kaiser und Reichskanzler.
Erst 1918 kamen uns die Kaiser abhanden. Bis 1933 regierten die Kanzler unter Reichspräsidenten, das waren gleichsam Ersatzkaiser. Die Reichspräsidenten konnten Kanzler ernennen und absetzen.
Von 1933 bis 45 führte ein Führer in den Untergang. Adolf Hitler vereinigte die Ämter von Reichspräsident und Kanzler und ließ sich als Führer anbeten.
Ab 1947/49 standen Kanzler an der Spitze der Regierung.
Bundespräsidenten können allerdings Gesetze verhindern. Hat Horst Köhler 2006 zuletzt gemacht, er stoppte Gesetze zur Flugsicherheit und zum Verbraucherschutz. Die mussten überarbeitet werden.