Das war und ist ein eigener Beruf. Bis Oktober 1990 gab es diesen Beruf in der DDR. Mit der Wiedervereinigung wurde dieser Beruf abgeschafft. Am 13. Februar 1998 beschloss der Bundestag, dass der Beruf des Pfefferküchlers wieder als offizielles Handwerk gilt. Die Bundestagsdrucksache 13/9388 wurde Gesetz. Dort heißt es: "Im Bereich dieser Gruppe hat die Prüfung keinen Bedarf für strukturelle Änderungen ergeben. Für den Pfefferküchler besteht die Möglichkeit einer gewissen Eigenständigkeit, womit seiner regionalen Bedeutung sowie traditionellen Aspekten Rechnung getragen werden kann: Auf einer breiten Ausbildung im Rahmen des Bäckerhandwerks kann mit einer entsprechenden betriebsspezifischen vertiefenden weiteren Ausbildung aufgebaut werden. Zusätzlich besteht nach § 51 die Möglichkeit zur Führung des Titels „Pfefferküchlermeister"."