„Man sollte alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, ein vernünftiges Wort sprechen.“ _Johann Wolfgang von Goethe

Freitag, 3. November 2023

Weder "natürlich" noch "normal",nur gesetzlich gewohnt

Erst seit dem 1. April 1893 gilt in ganz Deutschland eine einheitliche Uhrzeit.

Am 12. März 1893 unterschrieb Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen (…), das „Gesetz, betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung“.

Festgelegt wurde: Im gesamten Deutschen Kaiserreich gilt die Uhrzeit des 15. Längengrades. Dieser Längengrad führt durch Görlitz, das lag damals zwischen Aachen und Königsberg in der geografischen Mitte des Reiches.

Vorher hatte jeder Ort im Reich seine eigene Zeit, selbst ermittelt aus der eigenen Entfernung vom nullten Längengrad. 

Der nullte Längengrad führt durch den Londoner Vorort Greenwich. Auf diese Teilung der Zeitzohnen hatte man sich zuvor international geeinigt. 

Dass jeder Ort im Deutschen Kaiserreich seine eigene Uhrzeit hatte, fiel nicht besonders auf beim Reisen mit der Postkutsche, dem Pferd, mit dem Flussschiff oder zu Fuß. Dazu geschah der Ortswechsel zu langsam.

Zum Problem wurden die unterschiedlichen Ortszeiten durch die Eisenbahn. Die durchfuhr relativ schnell lange Strecken. Unterschiedliche Ortszeiten verhinderten das Erstellen eines überregionalen Fahrplans. 

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstand ein überregionales Eisenbahn-Netz. Deshalb wurde eine reichs-einheitliche Uhrzeit nötig und eingeführt.